Fachwissen rund um Ladesicherheit, Hilfsmittel und Sicherheitsfragen
Fachbegriffe in der Ladungssicherung ...
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Ladungssicherungspflicht
Nach § 22 StVO besteht für alle Verkehrsteilnehmer die Pflicht, die in einem Fahrzeug transportierte Ladung so zusichern, dass "bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nichts verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen" kann. Bei Verstößen haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter und der Verlader!